Für Sie und mich ist es ganz normal, das Haus zu verlassen. In diesem Punkt unterscheiden sich die Bedürfnisse Ihrer demenziell veränderten Bewohner in keine Weise von unseren eigenen. Versuchen Sie daher ein Mittel zwischen Fürsorge und Freiheit.
Als offene Einrichtung ohne geschützten Bereich haben Sie und Ihre Mitarbeiter kaum Möglichkeiten, Ihren Bewohner dauerhaft und wirkungsvoll am Verlassen des Hauses zu hindern. Zudem dürfen Sie ihn nicht gegen seinen Willen am Fortgehen hindern. Doch auf der anderen Seite sind Sie für seine Unversehrtheit verantwortlich. Die folgenden 5 Maßnahmen bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern Handlungssicherheit.
1. Zeigen Sie Ihre Möglichkeiten und Grenzen auf
Erklären Sie dem Betreuer/Bevollmächtigten Ihres Bewohners ausdrücklich, was Sie im Hinblick auf die Hingehtendenz Ihres Bewohners leisten können und was nicht. Erklären Sie Ihre Möglichkeiten und Grenzen bereits vor der Aufnahme. Hierzu zählt die Information, über welche Wege Ihr Bewohner das Haus verlassen kann. Benennen Sie realistisch, wie häufig Sie eine Nachschau organisieren können. Schildern Sie, welche Gefahren sich in der näheren Umgebung Ihrer Einrichtung befinden.
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