Sie und Ihre Mitarbeiter begleiten viele Bewohner bis zum Tod. Dies beinhaltet auch, dass Sie häufiger an Beisetzungen oder Trauerfeiern teilnehmen. Doch kennen sich Ihre Mitarbeiter mit den ungeschriebenen Verhaltensregeln bei Beerdigungen aus?
An einer Beerdigung kann jeder teilnehmen, der eine Todesanzeige erhalten hat, auf der Ort und Zeit der Beisetzung angegeben sind. In der Regel werden Sie diese von den Angehörigen erhalten. Falls nicht, finden Sie möglicherweise eine Anzeige in der Lokalzeitung. Falls hier steht, dass die Beisetzung/Trauerfeier im engsten Familienkreis stattfindet, sollten Sie ohne ausdrückliche Einladung nicht hingehen.
ANGEMESSENES ÄUSSERES
Die Bekleidung muss zwar nicht unbedingt schwarz, sollte aber doch sehr dunkel sein. Das Hemd bzw. die Bluse sollte entweder weiß oder dunkel sein. Strümpfe und Schuhe sollten möglichst schwarz sein. Kurze Ärmel und unbekleidete Beine sind stillos, ebenso auffälliger, schriller Schmuck. Absolut tabu bei Trauerfeiern und Bestattungen sind: Handy, Zigaretten, Kaugummi, T-Shirts, Turnschuhe, Baseballkappen.
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