THEMENHEFT: Rechte und Pflichten des Betriebsrats

Befristungen gelten auch für BR-Mitglieder

Auch für Betriebsratsmitglieder endet ein befristetes Arbeitsverhältnis regulär mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine Benachteiligung wegen des Amts ist jedoch unzulässig. Der Fall Ein befristet Beschäftigter wurde in den Betriebsrat […]

Arnd von Boehmer

18.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Auch für Betriebsratsmitglieder endet ein befristetes Arbeitsverhältnis regulär mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine Benachteiligung wegen des Amts ist jedoch unzulässig.

Der Fall

Ein befristet Beschäftigter wurde in den Betriebsrat gewählt, aber – anders als viele Kollegen – nicht unbefristet übernommen. Er klagte wegen Benachteiligung.

Kernaussagen des BAG (18.06.2025; Az.: 7 AZR 50/24)

  • Die Wahl in den Betriebsrat macht eine wirksame Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfG) nicht unwirksam
  • Eine Benachteiligung wegen der BR-Tätigkeit ist nach § 78 Satz 2 BetrVG verboten
  • Wird ein Folgevertrag deshalb verweigert, kann ein Anspruch auf Entfristung oder Schadenersatz bestehen
  • Der Arbeitnehmer muss die Benachteiligung jedoch nachweisen

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