Leserfrage

Bekomme ich für die Abnahme von Prüfungen wirklich Geld?

„Eine Freundin von mir ist in München als Praxisanleiterin tätig. Sie hat mir bei unserem letzten Treffen erzählt, dass sie von der Regierung extra Geld bekommt, wenn sie Prüfungen abnimmt! […]

Nicole Ott

23.05.2025 · 1 Min Lesezeit

„Eine Freundin von mir ist in München als Praxisanleiterin tätig. Sie hat mir bei unserem letzten Treffen erzählt, dass sie von der Regierung extra Geld bekommt, wenn sie Prüfungen abnimmt! Das habe ich ja noch nie gehört, kann das denn stimmen?“

Meine Antwort: Das stimmt tatsächlich, Ihre Freundin hat recht. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) hat in einem Rundschreiben vom September 2024 darauf hingewiesen und ich kann Ihnen aus 1. Hand berichten: Auch in Bayern selbst war diese Regelung bis dato der breiten Masse der Praxisanleiter nicht bekannt!

Generell gilt: Praxisanleiter in der generalistischen Pflegeausbildung in Bayern, die als Fachprüferinnen und -prüfer in den Abschlussprüfungen eingesetzt werden, haben Anspruch auf die Auszahlung eines Prüfungsentgelts/eines Entschädigungsaufwandes (Quelle: Nr. 3 der Verordnung für Entgelte bei Prüfungen für medizinische, pharmazeutische Hilfsberufe und für Hebammen/Entbindungspfleger, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 17.09. 2007, Az.: 321- G8570.16/2007/2-8).

In der Praxis läuft das folgendermaßen ab: Das StMGP hat ein Formblatt entworfen, in das jeder praxisanleitende Prüfer seine Daten eintragen und entsprechend an die für ihn zuständige Bezirksregierung zur Festsetzung des Prüfungsentgelts übermitteln kann. Das Ganze ist recht formlos möglich und soll wirklich nicht mehr Aufwand als Nutzen haben.

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