Natürlich sollte der betroffene Mitarbeiter genau wissen, was ihn erwartet. Fügen Sie Ihrem Einladungsschreiben deshalb ein „BEM-Infoblatt“ bei, ein Informationsschreiben, das weitere Informationen zum BEM-Verfahren enthält. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Informationsschreibens, indem wir Ihnen die Inhalte aufzeigen, die in Ihrem praxisindividuellen BEM-Infoblatt nicht fehlen sollten.
Worüber das BEM-Infoblatt aufklären muss
Erklären Sie das Warum:
- Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder
- wiederholt arbeitsunfähig,
- muss der Arbeitgeber ihm ein BEM anbieten. Hierzu zählen auch Ausfallzeiten wegen Kur oder Rehabilitationsmaßnahmen.