Die GOÄ-Ziffer 3 schließt die Abrechnung von Berichten nicht aus. Trotzdem berechnen viele Ihrer Kollegen den Brief oder das Attest nicht extra, wenn sie die Beratungsziffer 3 abrechnen. Das kann Ihnen zum Glück ab sofort nicht mehr passieren! Die nachfolgende Abrechnungsübersicht liefert Ihnen alle Ziffern für Berichte und Befundübermittlungen im Überblick.
Leistungsbeschreibung GOÄ-Ziffer 3
Die das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fern sprecher – Dauer mindestens 10 Minuten, 2,3-facher Faktor, 20,11 €
Die GOÄ-Ziffer 3 ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den GOÄZiffern 5–8 sowie nach den GOÄ-Ziffern 800 und 801. Eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung.