HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

Beschäftigungsverbot für schwangere Pflegekräfte

Wenn Pflegekräfte schwanger werden, müssen Sie häufig ein Beschäftigungsverbot für die Dauer der gesamten Schwangerschaft aussprechen. Insbesondere dann, wenn der Betriebsarzt dies empfiehlt, z. B. weil der Fachkraft die Immunität […]

Judith Barth

12.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Wenn Pflegekräfte schwanger werden, müssen Sie häufig ein Beschäftigungsverbot für die Dauer der gesamten Schwangerschaft aussprechen. Insbesondere dann, wenn der Betriebsarzt dies empfiehlt, z. B. weil der Fachkraft die Immunität gegen bestimmte Krankheiten fehlt oder sonstige arbeitsmedizinische Gründe gegen eine Weiterbeschäftigung während der Schwangerschaft sprechen.

Schutz der werdenden Mutter hat absoluten Vorrang

Nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) müssen Sie den Arbeitsplatz von schwangeren Mitarbeiterinnen auf schwangerschaftsspezifische Gefahren hin analysieren und notfalls, wenn diese nicht durch Umgestaltung oder Umsetzung beseitigt werden können, ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Wichtig:

  • Der Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Kindes hat immer Vorrang.
  • Das Beschäftigungsverbot ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht, wenn Gefährdungen vorliegen.

Schritt 1: Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes

Hat Ihr Betriebsarzt medizinische Einwände gegen die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterin während der Schwangerschaft oder kommen Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes selbst Bedenken, ob dieser für die Schwangere sicher ist, sollten Sie zunächst prüfen, ob eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes möglich ist. Zuerst müssen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz der schwangeren Mitarbeiterin durchführen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:

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