Mitte Juli war es endlich so weit: Der lang ersehnte 1. Gesetzentwurf zur neuen Pflegehilfskraft-Ausbildung wurde vorgelegt. Vielleicht haben Sie schon davon gehört? Bisher haben wir in Deutschland die Krankenhelfer- und die Altenpfleger-Ausbildung, deren Dauer von Bundesland zu Bundesland variiert (in der Regel entweder ein Jahr oder 2 Jahre). Als die 3-jährige generalistische Pflegeausbildung ausgearbeitet wurde, kamen auf politischer und pflegefachlicher Ebene auch erste Überlegungen auf, ob es nicht auch Sinn ergibt, die Helferausbildung zu generalisieren, sodass sie in Zukunft deutschlandweit einheitlich geregelt ist.
Der aktuelle Stand
Jetzt ist der ganze Prozess ein gutes Stück fortgeschritten: Am 16.07.2024 wurde der 1. Referentenentwurf vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. „Referentenentwurf“ bedeutet, dass das Gesetz nun als 1. Roh-Manuskript vorliegt.
Die einzelnen Verbände der Pflege und auch die einzelnen Bundesländer sollen diesen nun kommentieren. Danach erfolgen gegebenenfalls Anpassungen, bis das Gesetz dann weiter zur Abstimmung ins Kabinett und zur Verabschiedung in den Bundestag geht.

Testen Sie jetzt „Praxisanleitung in der Pflege“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für Ihre Praxisanleitung!
Jede Ausgabe bietet Ihnen Umsetzungshilfen und Handlungsempfehlungen zu allen aktuellen, ausbildungsrelevanten Inhalten, Tipps zur Organisation der Ausbildung sowie zur erfolgreichen Motivation und Führung ihrer Azubis.