HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

Beschränkte Haftung: UG als Alternative für Ihr Pflegeunternehmen?

Die meisten privaten Pflegedienste starten als Einzelunternehmen. Das geht schnell und weitgehend frei von Bürokratie. Finden sich mehrere Gründer zusammen, wird analog die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewählt, für die das […]

Arnd von Boehmer

12.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Die meisten privaten Pflegedienste starten als Einzelunternehmen. Das geht schnell und weitgehend frei von Bürokratie. Finden sich mehrere Gründer zusammen, wird analog die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewählt, für die das ebenso gilt. Doch neuerdings stellt sich immer öfter die Frage, ob eine Rechtsform, die zur unbeschränkten privaten Haftung der Unternehmer führt, tatsächlich die beste Wahl ist. Als Alternative diskutiert wird dann häufig die Unternehmergesellschaft (UG; haftungsbeschränkt). Aber was kann sie wirklich? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?

Die UG (haftungsbeschränkt) wird oft auch als „kleine GmbH“ oder „1-€-GmbH“ bezeichnet. Als Unterform der GmbH ist sie eine Kapitalgesellschaft. Sie hat den entscheidenden Vorteil, dass die Gründer/ Eigentümer nur mit dem Firmenvermögen inklusive der Stammeinlage, aber nicht mit ihrem Privatvermögen haften.

Warum eine „kleine GmbH“ statt einer GmbH?

Die klassische GmbH erfordert ein Stammkapital von mindestens 25.000 €. Für viele Gründer ist das eine hohe Hürde. Die UG hingegen ermöglicht den Einstieg mit einem deutlich geringeren Kapitalaufwand – theoretisch schon ab 1 €.

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