Gerade im ambulanten Pflegedienst ist die gründliche Zuordnung von Kosten wichtig. Sie müssen wissen, wo genau Ihre Kosten entstehen. Das liegt an den verschiedenen Leistungstöpfen, aus denen Sie Umsätze generieren.
Der klassische Pflegedienst hat diese Erlösstruktur:
- § 37 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V (Behandlungspflege)
- § 36 SGB XI (Pflegesachleistungen, hier muss noch zwischen Grundpflege, Betreuung und Hauswirtschaft unterschieden werden)
- § 39 SGB XI (Verhinderungspflege)
- § 45b SGB XI (Entlastungsleistungen)
Allerdings sind die Erlöse unterschiedlich hoch. Rechnet man die jeweiligen Erlöse auf eine Stunde hoch, so ergeben sich Unterschiede, wie das nachstehende vereinfachte Beispiel aus Grund- und Behandlungspflege zeigt:
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