Frage: „Ich habe gehört, dass Pflegeeinrichtungen mit ‚guter‘ Qualität nur alle 2 Jahre vom MD überprüft werden. Aber wie erfahren wir, ob das auf uns zutrifft?“
Antwort: Die Vorgehensweise zur Verlängerung der Prüfrhythmen bei guter Qualität ist in den ‚PruP-RiLi‘ exakt definiert, die Sie in der aktuellen Fassung unter dem nebenstehenden QR-Code abrufen können. In den Richtlinien werden die Kriterien für ein hohes Qualitätsniveau, die die Voraussetzung für die Verlängerung des Prüfrhythmus auf höchstens 2 Jahre sind, sowie Kriterien für die Durchführung unangekündigter Regelprüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen festgelegt.
Ihre Einrichtung wird auf jeden Fall informiert, sofern in Ihrem Fall der Prüfrhythmus auf 2 Jahre ausgedehnt wird.
- Sofern keine entsprechende Information bei Ihnen eingeht, sollten Sie bis auf Weiteres vom regulären, d. h. jährlichen Prüfintervall ausgehen.
- Bedenken Sie dabei auch, dass die Vorgaben sich nur auf Regelprüfungen beschränken. Anlassprüfungen sind z. B. weiterhin zu jeder Zeit möglich.
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