Wenn Ihre Betreuungskräfte laut der Betreuungskräfterichtlinie qualifiziert sind (sei es durch Bestandsschutz oder Weiterbildung), sind Sie verpflichtet, diese jährlich für mindestens 16 Unterrichtsstunden (entsprechend 12 Stunden) fortzubilden. Viele PDLs mögen denken: „Oje, das ist viel.“ Doch betrachten wir es realistisch: Sie bieten Ihren Mitarbeitern doch bereits jetzt regelmäßige Fortbildungen, führen Fallbesprechungen durch, gehen mit Ihren Pflege- und Betreuungskräften auf Visiten und Weiteres mehr.
Notieren Sie all diese Aktivitäten, denn sie zählen ebenfalls zur jährlichen Fortbildung. Gemäß der Betreuungskräfterichtlinie müssen Sie das Wissen Ihrer Betreuungskräfte aktuell halten und die berufliche Praxis reflektieren. Wenn Sie alle oben genannten Aktivitäten dokumentieren, erreichen Sie schnell die erforderlichen 16 Unterrichtsstunden und müssen nicht umständlich neue Fortbildungspläne ausarbeiten.
Sie können folgende Fortbildungsthemen für Betreuungskräfte, aber auch für Pflege- und Hauswirtschaftskräfte anbieten:
- Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion, insbesondere im Umgang mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen oder geistigen Erkrankungen
- Grundlagen über Demenzerkrankungen, psychische und geistige Behinderungen sowie somatische Erkrankungen wie Diabetes und degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparats und deren Behandlungsmöglichkeiten
- Grundkenntnisse in Pflege und Pflegedokumentation, einschließlich Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen und Wunden sowie Hygieneanforderungen im Betreuungskontext
- Erste-Hilfe-Kurs und Verhalten bei Notfällen
- Vertiefung der Kenntnisse in Verhalten, Kommunikation und Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
- Rechtskunde, einschließlich Kenntnisse der relevanten Richtlinien, Grundlagen des Haftungsrechts, des Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschutzes sowie zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
- Hauswirtschafts- und Ernährungslehre, besonders im Hinblick auf Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Demenzerkrankungen
- Bewegungsangebote für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sowie mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
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