Organisation & Management

Betreuungskräfte: So kommen Sie schon jetzt der Fortbildungspflicht laut MuG nach

Wenn Ihre Betreuungskräfte laut der Betreuungskräfte­richtlinie qualifiziert sind (sei es durch Bestandsschutz oder Weiterbil­dung), sind Sie verpflichtet, diese jähr­lich für mindestens 16 Unterrichtsstun­den (entsprechend 12 Stunden) fortzubilden. Viele PDLs mögen […]

Annett Urban

12.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Wenn Ihre Betreuungskräfte laut der Betreuungskräfte­richtlinie qualifiziert sind (sei es durch Bestandsschutz oder Weiterbil­dung), sind Sie verpflichtet, diese jähr­lich für mindestens 16 Unterrichtsstun­den (entsprechend 12 Stunden) fortzubilden. Viele PDLs mögen denken: „Oje, das ist viel.“ Doch betrachten wir es realistisch: Sie bieten Ihren Mitarbeitern doch bereits jetzt regelmäßige Fortbil­dungen, führen Fallbesprechungen durch, gehen mit Ihren Pflege- und Be­treuungskräften auf Visiten und Weite­res mehr.

Notieren Sie all diese Aktivitäten, denn sie zählen ebenfalls zur jährlichen Fortbil­dung. Gemäß der Betreuungskräftericht­linie müssen Sie das Wissen Ihrer Betreu­ungskräfte aktuell halten und die berufliche Praxis reflektieren. Wenn Sie alle oben genannten Aktivitäten doku­mentieren, erreichen Sie schnell die erfor­derlichen 16 Unterrichtsstunden und müssen nicht umständlich neue Fortbil­dungspläne ausarbeiten.

Sie können folgende Fortbildungsthe­men für Betreuungskräfte, aber auch für Pflege- und Hauswirtschaftskräfte anbie­ten:

  • Grundkenntnisse der Kommunikati­on und Interaktion, insbesondere im Umgang mit Menschen mit körperli­chen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen oder geistigen Erkran­kungen
  • Grundlagen über Demenzerkrankun­gen, psychische und geistige Behinde­rungen sowie somatische Erkrankun­gen wie Diabetes und degenerative Erkrankungen des Bewegungsappa­rats und deren Behandlungsmöglich­keiten
  • Grundkenntnisse in Pflege und Pfle­gedokumentation, einschließlich Hil­fe bei der Nahrungsaufnahme, Um­gang mit Inkontinenz, Schmerzen und Wunden sowie Hygieneanforderun­gen im Betreuungskontext
  • Erste-Hilfe-Kurs und Verhalten bei Notfällen
  • Vertiefung der Kenntnisse in Verhal­ten, Kommunikation und Umgangs­formen mit betreuungsbedürftigen Menschen
  • Rechtskunde, einschließlich Kennt­nisse der relevanten Richtlinien, Grundlagen des Haftungsrechts, des Betreuungsrechts, der Schweige­pflicht und des Datenschutzes sowie zur Charta der Rechte hilfe- und pfle­gebedürftiger Menschen
  • Hauswirtschafts- und Ernährungslehre, besonders im Hinblick auf Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Demenzerkrankungen
  • Bewegungsangebote für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sowie mit Demenz, psychischen Er­krankungen oder geistigen Behinde­rungen

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