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Betriebliche Altersvorsorge: Ihr Überblick für die 2025 geltenden Änderungen

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Sie Ihre Mitarbeiter bei dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützen müssen, indem Sie entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Inzwischen machen immer mehr von dieser Möglichkeit […]

Judith Barth

29.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Sie Ihre Mitarbeiter bei dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützen müssen, indem Sie entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Inzwischen machen immer mehr von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Im Jahr 2025 gibt es einige Änderungen, die Sie als Arbeitgeber berücksichtigen müssen. Verschaffen Sie sich mit der Übersicht einen schnellen Überblick. Diese können Sie auch nutzen, um Ihr Team zu informieren.

Übersicht: Wichtige Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Jahr 2025
ÄnderungenAuswirkungen für Sie und Ihre Mitarbeiter
Erhöhung des Steuerfreibetrags bei EntgeltumwandlungAb 2025 wird der steuerfreie Höchstbetrag für die Entgeltumwandlung angehoben. Ab sofort können Sie und Ihre Mitarbeiter bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West in eine bAV der Entgeltumwandlung einzahlen. Sozialversicherungsfrei bleibt der Betrag bis zu 4 % der Bei­tragsbemessungsgrenze.
Erhöhung des ArbeitgeberzuschussesSchon seit 2022 sind Sie verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts in die bAV einzuzahlen, wenn durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Ab 2025 wird diese Regelung ausgeweitet. Der Zuschuss wird ver­pflichtend auch fällig, wenn Mitarbeiter in bestehende Direktzusagen oder Unterstützungskassen einzahlen. Diese Änderung soll die Gleich­behandlung verschiedener Varianten der bAV sicherstellen.
Optimierung der Riester-FörderungDie Riester-Förderung im Rahmen der bAV wird ab 2025 reformiert. Ab 2025 erhöht sich die Grundzulage auf 200 € pro Jahr. Zusätzlich werden die Anforderungen an die Beitragsleistung gelockert, sodass mehr Mitarbeiter von der Riester-Förderung profitieren können. Diese Neuregelung macht die Riester-Förderung insbesondere für Gering­verdiener interessant.
Anpassung der InsolvenzabsicherungAb 2025 müssen Sie Ihre Verpflichtungen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen besser gegen Insolvenzen absichern als bisher. Der Pensionssicherungsverein wird hierbei stärker eingebunden. Ziel ist es, Mitarbeiter bei ihrer privaten Altersvorsorge besser gegen In­solvenzen abzusichern.
Digitalisierung und mehr TransparenzMit der Einführung des digitalen Rentenkontos ab 2025 wird auch die bAV transparenter. Das Rentenkonto soll alle relevanten Informa­tionen zur gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge abbilden. Sie müssen alle Daten zur bAV Ihrer Mitarbeiter zeitnah und vollständig an das Rentenkonto übermitteln. Diese Neuerung soll die Planungssicherheit der Mitarbeiter erhöhen und die Verwaltung der bAV erleichtern.

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