Betriebliche Übung

Betriebliche Übung: So vermeiden Sie, dass aus freiwilliger Leistung eine Verpflichtung für den Arbeitgeber wird

Viele haben den Begriff schon mal gehört: „Betriebliche Übung“. Aber was bedeutet er eigentlich konkret? Gemeinsames Morgen-Yoga oder ein Fußballspiel unter Kollegen? Das ist mit einer „betrieblichen Übung“ eher nicht […]

Mark Schmolke

20.01.2025 · 3 Min Lesezeit

Viele haben den Begriff schon mal gehört: „Betriebliche Übung“. Aber was bedeutet er eigentlich konkret? Gemeinsames Morgen-Yoga oder ein Fußballspiel unter Kollegen? Das ist mit einer „betrieblichen Übung“ eher nicht gemeint. Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern wiederholt freiwillige Leistungen gewähren, entsteht nach einer gewissen Zeit ein rechtlicher Anspruch. Klingt kompliziert? Wir schlüsseln den Sachverhalt für Sie auf: In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit diesen vertraglich nicht vereinbarten Extraleistungen auf sich hat, welche rechtliche Grundlage es dafür gibt und welche Verpflichtungen aus dieser Praxis entstehen.

FALLBEISPIEL: Kürzlich erreichte mich der Anruf eines Inhabers einer Tagespflege. Bisher hatte er immer etwas mehr vom Mittagessen kochen lassen und dies dann allen Mitarbeitern kostenlos als Pausenverpflegung überlassen. Nun hat ihm sein Steuerberater mitgeteilt, dass die Gratisverpflegung einen sogenannten geldwerten Vorteil darstellt und versteuert werden muss. Dieser Aufwand war dem Kollegen zu groß, sodass er das Gratismittagessen wieder abgeschafft hat. Doch leider hatte er die Rechnung ohne die Mitarbeiter gemacht. Diese beriefen sich auf die betriebliche Übung und verlangten weiter das gewohnte Mittagessen.

Was ist eine betriebliche Übung?

„Betriebliche Übung“ bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern wiederholt freiwillige Leistungen gewähren. Nach einer gewissen Zeit entsteht ein rechtlicher Anspruch darauf, dass diese Leistung weiterhin gewährt wird, obwohl sie nie ausdrücklich vereinbart wurde. Umgangssprachlich bezeichnet man die betriebliche Übung als „Gewohnheitsrecht“. Ein klassisches Beispiel dafür ist das freiwillig gezahlte Urlaubsund Weihnachtsgeld.

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