Als hätten Sie nicht schon genügend Aufgaben, mit denen Sie kein Geld verdienen: Arbeitssicherheit, Hygiene Betriebsarzt und Pflichtschulungen – lästige Pflichten, die Sie neben Ihrem Hauptgeschäft „Pflege“ auch noch tragen müssen. Und jetzt auch noch der betriebliche Datenschutz. Kein Thema,
das spontan begeistert. Und doch zählt es eher zu den wichtigen Nebenschauplätzen, auf dem gehöriger Ärger und empfindliche Strafen drohen, wenn Sie es links liegen lassen. Aber im besseren Fall eben auch zu zufriedenen Kunden und Mitarbeitern, die ihre persönlichen Daten in guten Händen wissen.
Datenschutz ist individueller Rechtschutz
Der einzelne Mensch soll davor geschützt werden, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Dieses Ziel formuliert der erste Paragraf des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), das die wichtigste Norm zum Datenschutz ist.
Verletzt werden könnte es durch die unbefugte oder zu weitgehende Erhebung, die Verarbeitung oder die Nutzung von Informationen.
Die Logik des Gesetzes geht zunächst davon aus, dass Datensammeln über Personen grundsätzlich untersagt ist. Nur da, wo das BDSG oder andere Gesetze es erlauben – oder wenn der Betroffene zustimmt –, ist es zulässig. Man spricht daher von einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.
Wichtige und besonders wichtige Daten
Der Datenschutz unterscheidet zwischen „normalen“ und „besonderen“ personenbezogenen Daten. Letztere entstammen der Intimsphäre des Menschen und
sind daher noch stärker schutzbedürftig.
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