Betriebsrat

Betriebsräte in der Tagespflege: Nur unter diesen Voraussetzungen können diese gegründet werden

In politisch unruhigen Zeiten erreichen mich ungewöhnlich viele Nachfragen von Inhabern oder Leitungen einer Tagespflege zum Thema „Betriebsrat“. Scheinbar gibt es eine gewisse Tendenz, dass auch Mitarbeiter in kleinen Tagespflegen […]

Mark Schmolke

14.04.2025 · 3 Min Lesezeit

In politisch unruhigen Zeiten erreichen mich ungewöhnlich viele Nachfragen von Inhabern oder Leitungen einer Tagespflege zum Thema „Betriebsrat“. Scheinbar gibt es eine gewisse Tendenz, dass auch Mitarbeiter in kleinen Tagespflegen einen Betriebsrat gründen wollen. Erstaunlicherweise geschieht dies trotz der stark gestiegenen Bezahlung bei den Pflegekräften. Tatsächlich ist dies aber oft auch ein Grund, denn andere Berufsgruppen sind nicht ansatzweise in dieser Höhe bei den Lohnsteigerungen berücksichtigt worden. Hier steigen der Unmut (BR) etwas entgegensetzen zu müssen. Doch in welchen Tagespflegen kann so ein BR überhaupt gegründet werden?

Ab 5 Mitarbeitern ist ein Betriebsrat möglich

Häufig nehmen die mich zurate ziehenden Tagespflegeleitungen an, dass ihre Tagespflege viel zu klein für einen Betriebsrat sei. Leider muss ich ihnen diesen „Zahn schnell ziehen“: In allen Tagespflegen mit mehr als 5 Arbeitnehmern, von denen mindestens 3 wählbar sein müssen, kann ein Betriebsrat gegründet werden.

Zu beachten ist hier auch der Betriebsbegriff. Ein Betrieb wird definiert als eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber mithilfe von Arbeitnehmern und Sachmitteln fortgesetzt bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Ein Unternehmen hingegen ist die rechtliche Organisation (z. B. GmbH, AG, KG, OHG, e. K.), der ein oder mehrere Betriebe angehören. Nicht erforderlich ist es, dass die Arbeitnehmer des Betriebs räumlich zusammenarbeiten. So können mehrere, über die gesamte Bundesrepublik verteilte Betriebsstätten eines Unternehmens einen einzigen Betrieb mit einem einzigen Betriebsrat bilden, auch wenn sich die Arbeitnehmer fast nie sehen, allerdings nur, wenn die Betriebsstätten

Testen Sie jetzt „Tagespflege aktuell“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung rund um die Täglichen Aufgaben in der Tagespflege!

Von A wie Abrechnung über B wie Beschäftigung bis V wie Versorgung: In jeder Ausgabe erhalten Sie aktuelle Praxisinformationen und direkt anwendbare Arbeitshilfen für die erfolgreiche Leitung in der Tagespflege.