THEMENHEFT: Update Arbeitsrecht 2025

Betriebsrat entscheidet: Online­ oder Präsenzseminare?

In vielen Pflegeeinrichtungen/Pflegediensten gibt es inzwischen Betriebsräte, die sich um die Vertretung der Interessen der Mitarbeiter Ihnen gegenüber bemühen. Sie sind letztlich zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat „verurteilt“ und müssen […]

Judith Barth

26.02.2025 · 1 Min Lesezeit

In vielen Pflegeeinrichtungen/Pflegediensten gibt es inzwischen Betriebsräte, die sich um die Vertretung der Interessen der Mitarbeiter Ihnen gegenüber bemühen. Sie sind letztlich zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat „verurteilt“ und müssen außerdem noch dafür sorgen, dass dieser mit Ihnen auf Augenhöhe verhandeln kann.

Der Fall: Betriebsrat lehnt Onlineschulung ab

Ein Betriebsrat wollte an einer Präsenzschulung für Betriebsräte teilnehmen. Er verlangte vom Arbeitgeber nicht nur die Übernahme der Schulungskosten, sondern auch der Fahrt- und Übernachtungskosten. Der Arbeitgeber lehnte dies ab und verwies den Betriebsrat darauf, dass es beim selben Anbieter Onlineseminare mit dem gleichen Schulungsinhalt gebe. Das wollte der Betriebsrat nicht akzeptieren, sodass es schließlich zu einer Entscheidung des BAG kam.

Der Beschluss: Betriebsrat hat die Wahl

Das BAG hat entschieden, dass der Betriebsrat grundsätzlich die Wahl habe, ob er an Schulungen in Präsenz oder online teilnehme. Diese Entscheidung treffe der Betriebsrat. Denn das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regle, dass der Betriebsrat für solche Schulungen freigestellt werden müsse. Eine Präferenz zwischen online oder Präsenz sei dem Gesetz nicht zu entnehmen. Der Arbeitgeber müsse so oder so die notwendigen Kosten übernehmen und die Entscheidung des Betriebsrats akzeptieren.

Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und