ARBEITSRECHT: RECHTE, PFLICHTEN & REGELUNGEN

Betriebsratswahl 2026: Diese Pflichten kommen auf Sie zu

Alle 4 Jahre werden in Deutschland die Betriebsräte (BR) neu gewählt. Der nächste gesetzlich festgelegte Zeitraum liegt zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026. Auch bei vielen Pflegeanbietern […]

Arnd von Boehmer

18.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Alle 4 Jahre werden in Deutschland die Betriebsräte (BR) neu gewählt. Der nächste gesetzlich festgelegte Zeitraum liegt zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026. Auch bei vielen Pflegeanbietern sind die Vorarbeiten für die Erst oder Neuwahl der Mitarbeitervertretung bereits angelaufen. Vor diesem Hintergrund haben uns zahlreiche Fragen zum rechtssicheren Verhalten aus Arbeitgebersicht erreicht. Hier die wichtigsten Antworten.

1. Bei uns gibt es bisher keinen BR. Was müssen wir tun?

Klare Antwort: Nichts. Es obliegt der Initiative aus Ihrer Belegschaft, ob sich bei Ihnen ein BR bildet. Sie sind nicht verpflichtet, als Arbeitgeber die Wahl eines BR anzustoßen. Es ist durchaus möglich, dass bei Ihnen kein BR (mehr) zustande kommt.

2. Muss im Zeitraum März bis Mai 2026 gewählt werden?

Ja, sofern Sie einen BR haben, der bereits länger als 6 Monate im Amt ist, muss dieser Neuwahlen ausschreiben. Er darf nicht länger als bis zum 31. Mai im Amt bleiben. Falls es bei Ihnen keinen BR (mehr) gibt, können Wahlen jederzeit auch außerhalb dieses Zeitraums stattfinden.

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