Die Betriebsratswahl 2026 rückt näher – und damit auch eine Reihe finanzieller und organisatorischer Verpflichtungen, die Unternehmen nach der Wahl treffen. Für viele Pflegeeinrichtungen beginnt die Kostenbelastung nicht mit der Wahl selbst, sondern erst nach der konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats (BR). Arbeitgeber sind verpflichtet, den BR bei der Erfüllung seiner Aufgaben in vollem Umfang zu unterstützen. Dazu gehört auch, sämtliche Kosten der BR-Arbeit zu tragen (§ 40 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Kosten typischerweise nach der Wahl entstehen, wie Sie diese realistisch kalkulieren und wie Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.
1. Schulungs- und Fortbildungskosten für BR-Mitglieder
Einer der größten Kostenblöcke sind Schulungen.
Was ist verpflichtend?
BR-Mitglieder haben Anspruch auf:
Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und