THEMENHEFT: Update Krankschreibung & Co.

Beweiswert der AU: Wann Sie zweifeln dürfen

Einer ordnungsgemäßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kommt ein hoher Beweiswert zu. Doch bei konkreten Anhaltspunkten dürfen Sie ihn anzweifeln. Hoher Beweiswert – aber nicht unantastbar Legt ein Mitarbeiter eine AU vor, gilt […]

Judith Barth

20.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Einer ordnungsgemäßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kommt ein hoher Beweiswert zu. Doch bei konkreten Anhaltspunkten dürfen Sie ihn anzweifeln.

Hoher Beweiswert – aber nicht unantastbar

Legt ein Mitarbeiter eine AU vor, gilt die Arbeitsunfähigkeit zunächst als nachgewiesen und Sie müssen das Entgelt fortzahlen. Bloßes Misstrauen oder ein ungutes Gefühl reicht nicht, um die Zahlung zu verweigern.

So erschüttern Sie den Beweiswert

Sie können den Beweiswert erschüttern, wenn Sie konkrete Umstände darlegen, die ernsthafte Zweifel an der Erkrankung begründen. Gelingt das, wechselt die Beweislast zum Mitarbeiter:

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