Die Überleitung eines Pflegebedürftigen vom Krankenhaus in eine stationäre Pflegeeinrichtung ist eine kritische Schnittstelle im Gesundheitswesen. Unvollständige Entlassungsberichte, fehlende Medikationspläne oder mangelhafte mündliche Übergaben können erhebliche Haftungsrisiken für Sie als übernehmende Pflegeeinrichtung bergen.
Das Haftungsrisiko: Übernahmeverschulden und Beweislast
Zur Aufnahme des Bewohners schließt Ihre Pflegeeinrichtung mit dem Bewohner einen Heimvertrag, der sich am Wohn und Betreuungsvertragsgesetz und dem landesspezifischen Rahmenvertrag orientiert. Daraus resultiert Ihre vertragliche Pflicht, den Bewohner nach den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu versorgen. Wird diese verletzt, drohen aus dem BGB Schadenersatz und Schmerzensgeldforderungen.
Das Kernproblem bei unvollständigen Informationen ist das sogenannte Übernahmeverschulden. Nehmen Sie den Bewohner trotz unklarer Informationslage auf, haftet Ihre Einrichtung für Schäden, die auf diese Unwissenheit zurückzuführen sind. Häufige Beispiele hierfür sind Medikationsfehler oder fehlende Infos über neu entstandene Sturz oder Dekubitusrisiken.
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