Recht & Gesetz

Bewohner mit Haustieren — Haltung, Haftung und Hygiene

Haustiere in der Einrichtung können die Lebensqualität deutlich steigern, bringen jedoch rechtliche und organisatorische Fragen mit sich. Für Sie ist es wichtig zu wissen, welche Vorgaben gelten und wo Verantwortlichkeiten […]

Lydia Lebelt

18.06.2026 · 5 Min Lesezeit

Haustiere in der Einrichtung können die Lebensqualität deutlich steigern, bringen jedoch rechtliche und organisatorische Fragen mit sich. Für Sie ist es wichtig zu wissen, welche Vorgaben gelten und wo Verantwortlichkeiten liegen. Eine klare Einordnung unterstützt sichere Entscheidungen im Alltag.

Wenn Frau Müller beim Einzugsgespräch mit zitternder Stimme fragt: „Darf mein Pudel Moritz mitkommen?“, ist das mehr als eine organisatorische Frage. Für viele Senioren ist das Haustier der letzte verbliebene Sozialpartner, ein Brückenbauer gegen die Einsamkeit und ein wichtiger biografischer Anker. Ein pauschales „Nein“ ist in der modernen Pflege kaum noch zeitgemäß und rechtlich oft angreifbar, da es das Persönlichkeitsrecht der Bewohner berührt. Doch ein unüberlegtes „Ja“ wird schnell zur Belastungsprobe für Ihr Team. Etwa dann, wenn der Hund in den Flur uriniert, die Katze bei der Wundversorgung im Bett stört oder niemand weiß, wer das Katzenklo reinigt, wenn Frau Maier bettlägerig wird.

Die Vorbereitung: Klare Bedingungen schaffen

Es gibt in der Pflege keinen generellen Rechtsanspruch auf ein Tier, aber auch kein Recht auf pauschale Verbote. Als Einrichtungsleitung müssen Sie eine Abwägung vornehmen: Wiegt das psychische Wohl des Bewohners schwerer als mögliche Risiken? Um diese Entscheidung nicht aus dem Bauch heraus zu treffen und Ihr Team vor Mehrarbeit zu schützen, sollten Sie die Genehmigung von harten Fakten abhängig machen. Ein Tier darf nur einziehen, wenn die Rahmenbedingungen vorher schriftlich geklärt sind. Nutzen Sie die folgende Übersicht als festen Bestandteil Ihrer Aufnahmekriterien. Nur wenn alle 4 Punkte zweifelsfrei geklärt sind, ist ein Einzug vertretbar.

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