Manchmal liegt es daran, dass die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Sicher ist es auch bei Ihnen schon passiert, dass Pflegekräfte mehr Gehalt bekommen haben als ihnen zugestanden hätte. Besonders ärgerlich ist das, wenn längere Zeiträume betroffen sind. Zur Frage, wann Sie die Überzahlung zurückfordern können, gibt es eine aktuelle Entscheidung aus Niedersachsen.
Der Fall: 4 Monate Geld nach Jobende
Das Arbeitsverhältnis einer Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst endete am 31.08.2022. Dennoch erhielt sie ihr Gehalt für volle 4 Monate bis zum Jahresende weiter. Als das Land Niedersachsen als Dienstherr das bemerkte, forderte es rund 13.000 € zurück.
Lag „positive Kenntnis“ vor?
Dreh- und Angelpunkt dieses Streits ist mit § 814 ein Paragraf im BGB, der eine Rückforderung ausschließt, wenn die Überzahlung im vollen Bewusstsein („positive Kenntnis“) des Leistenden erfolgt war. Dazu behauptete die beklagte Ex-Mitarbeiterin, sie habe die Auszahlungsstelle (allerdings ohne Personalnummer oder Aktenzeichen – und ohne konkrete Adressierung an einen Sachbearbeiter) im Oktober informiert.
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