EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

BGH-Urteil: Es ist Ihre ärztliche Pflicht, über Behandlungskosten aufzuklären

Dass Sie Ihre Patienten über die medizinische Behandlung umfassend informieren, ist eine Selbstverständlichkeit. Und was ist mit den wirtschaftlichen Aspekten der Behandlung? Viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen wissen leider nicht, […]

Renate Tief

25.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Dass Sie Ihre Patienten über die medizinische Behandlung umfassend informieren, ist eine Selbstverständlichkeit. Und was ist mit den wirtschaftlichen Aspekten der Behandlung? Viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen wissen leider nicht, dass sie ihre Patienten auch über die Kosten informieren müssen, die ihnen durch die Behandlung voraussichtlich entstehen werden. Schon das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2020 hat verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass Sie Ihre Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung sehr ernst nehmen. Doch bei meinen Beratungen vor Ort stelle ich immer wieder fest, dass dies ganz und gar nicht der Fall ist. Deshalb fasse ich das Wichtigste aus dem BGH-Urteil vom 28.01.2020 (Az. VI ZR 92/19) und dessen Bedeutung für Sie hier noch einmal zusammen.

Der Fall

Eine unter Krampfadern leidende Patientin entschied sich nach ausführlicher medizinischer Aufklärung dafür, die neue Behandlungsmethode „VenaSeal Closure System“ durchführen zu lassen.

In dem vorher geschlossenen Behandlungsvertrag wurde die Patientin über folgende Sachverhalte aufgeklärt: