Die Begriffe „Mehrarbeit“ und „Überstunden“ werden häufig gleichgesetzt. Dabei handelt es sich rechtlich aber um 2 völlig unterschiedliche Dinge.
Übersicht: Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden
Mehrarbeit ist die Arbeit, die entweder über die tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeitgrenze oder die allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen hinausgeht, wie sie z. B. im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt sind (regelmäßig 8 Stunden werktäglich, ausnahmsweise bis zu 10 Stunden).
Beispiel: Sie arbeiten als Pflegekraft von 6 bis 11 Uhr und von 16 bis 21 Uhr, insgesamt also 10 Stunden. Hier haben Sie 2 Stunden Mehrarbeit geleistet.
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