Blutzuckermessungen gehören zu Ihrer täglichen Arbeit. Egal, ob im Notfall oder bei einer Kontrolle: Regelmäßige BZ-Messungen in der Praxis sind erforderlich – auch wenn viele Patienten selbst BZ-Messungen durchführen. So einfach dies im Praxisalltag ist: Bei der Abrechnung gibt es Tücken, vor denen Sie sich in Acht nehmen müssen. Denn im EBM sowie in der GOÄ stehen für Glukosebestimmungen verschiedene Leistungsziffern zur Verfügung. Welche wann die richtige ist, erfahren Sie hier.
1. Der EBM bietet Ihnen 2 Ziffern für die kurative Blutzuckermessung
Dabei handelt es sich um die EBM-Ziffer 32025 und die EBM-Ziffer 32057. Bei der EBM-Ziffer 32057 können Sie bei trägergebundener Analyse zusätzlich die EBM-Ziffer 32089 abrechnen. Für die präventive Blutzuckermessung steht Ihnen nur eine Ziffer zur Verfügung: die EBM-Ziffer 32881.
Beachten Sie diese Besonderheiten:
Die EBM-Ziffer 32025 (1,60 €) ist nur bei Analyse in der Praxis bzw. beim Hausbesuch abrechenbar. Die Bestimmung darf nicht durch die Laborgemeinschaft erbracht werden. Das Ergebnis sollte spätestens innerhalb einer Stunde nach Probenentnahme vorliegen.