THEMENHEFT: Rechte und Pflichten des Betriebsrats

BR-Arbeit in der Arbeitszeit?

Die Arbeit im Betriebsrat ist ein Ehrenamt – aber eines, das Zeit, Engagement und Verfügbarkeit erfordert. Damit Betriebsratsmitglieder ihre Aufgaben wirksam erfüllen können, garantiert das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) umfassende Rechte auf […]

Arnd von Boehmer

03.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Die Arbeit im Betriebsrat ist ein Ehrenamt – aber eines, das Zeit, Engagement und Verfügbarkeit erfordert. Damit Betriebsratsmitglieder ihre Aufgaben wirksam erfüllen können, garantiert das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) umfassende Rechte auf Arbeitsbefreiung, Vergütung und Schutz vor Benachteiligung. Diese Rechte gelten unabhängig von Arbeitszeitmodell, Qualifikation oder Position. Für Sie als Leitungskraft kann der Umgang mit diesen Ansprüchen durchaus herausfordernd sein.

Grundprinzip: Betriebsratsarbeit geht vor

Nach § 37 BetrVG gilt:

  • Betriebsratsarbeit ist Arbeitszeit.
  • Sie darf nicht zulasten des Entgelts gehen.
  • Als Arbeitgeber müssen Sie die Teilnahme ermöglichen, sofern nicht unausweichliche betriebliche Gründe (Notfälle) dagegenstehen.

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