THEMENHEFT: Rechte und Pflichten des Betriebsrats

BR-Arbeit: Wer trägt die Kosten?

Als Arbeitgeber zählt es zu Ihren Pflichten, alle Kosten zu übernehmen, die für eine sachgerechte und gesetzeskonforme Betriebsratsarbeit notwendig sind. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 40 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und […]

Arnd von Boehmer

18.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Als Arbeitgeber zählt es zu Ihren Pflichten, alle Kosten zu übernehmen, die für eine sachgerechte und gesetzeskonforme Betriebsratsarbeit notwendig sind. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 40 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und stellt sicher, dass der BR unabhängig arbeiten kann – vor dem Hintergrund, dass er ja keine eigenen Einnahmequellen hat. Die Kostentragung umfasst sowohl Sachmittel als auch persönliche Aufwendungen wie Schulungen oder Reisekosten. Gleichzeitig ist Ihr BR verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln und nur solche Kosten auszulösen, die tatsächlich erforderlich sind.

Übersicht: Was Sie zahlen müssen – und was nicht
KostenartMuss der Arbeitgeber zahlen?Begründung / Hinweis
Büroausstattung (PC, Telefon, Software, Literatur)jaNotwendig für laufende BR-Arbeit
Räume für Sitzungen und SprechstundenjaArbeitgeber muss geeignete Räume bereitstellen
Grundlagenschulungen (BetrVG, Arbeitsrecht, Tarifrecht)jaImmer erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Spezialschulungen (z. B. Dienstplanung, Pflegepersonalrecht)ja, wenn erforderlichMuss Bezug zur BR-Arbeit haben
Reisekosten zu SchulungenjaErforderlich, wenn Schulung notwendig ist
Luxusausstattung (High-End-Technik, teure Möbel) Nicht erforderlich, Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Schulungen ohne Bezug zur BR-Arbeit Keine Erforderlichkeit

Die Übersicht zeigt, dass der Arbeitgeber zwar umfassend verpflichtet ist, aber nicht grenzenlos. Entscheidend ist immer die Erforderlichkeit.

Schulungen: Notwendigkeit und Grenzen

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf erforderliche Schulungen. Grundlagenschulungen (z. B. Arbeitsrecht) darf jedes Mitglied unabhängig von Vorkenntnissen besuchen.

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