Betriebsratsmitglieder genießen einen besonders starken Kündigungsschutz, um ihre unabhängige Interessenvertretung zu sichern und Druck oder willkürliche Kündigungen zu verhindern.
Gesetzliche Grundlagen
Der besondere Kündigungsschutz ergibt sich aus 2 Vorschriften:
- § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt den allgemeinen Sonderkündigungsschutz für BR-Mitglieder und Ersatzmitglieder.
- § 103 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt, dass eine außerordentliche (fristlose) Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich ist.
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