Frage: „Bei neuen Mitarbeitern frage ich mich immer mal wieder, ob es das feste Gespräch vor Ende der Probezeit wirklich braucht: Wenn wir den Mitarbeiter behalten, besteht meine PDL auf einem Gespräch und auch, wenn wir uns von dem Mitarbeiter verabschieden. Sie meinte, das müsste so sein. Stimmt das?“ (Anja K., Berchtesgaden)
Antwort: Eine gesetzliche Pflicht zum Führen eines Probezeitgesprächs besteht auf jeden Fall nicht. Sie sind lediglich verpflichtet, dem Mitarbeiter rechtzeitig (in der Regel mind. 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit) mitzuteilen, ob er die Probezeit bestanden hat oder nicht.
Haben Sie Ihre PDL schon einmal gefragt, warum sie das Führen des Gesprächs als so wichtig ansieht? Ich kann mir z. B. gut vorstellen, dass es Sinn macht, wenn der Mitarbeiter bei Ihnen im Team bleibt. Da können Sie explizit loben, was er gut macht, und mitteilen, warum Sie sich freuen, dass er künftig ein fester Teil der Mannschaft ist. Ein positives Feedback hört jeder gern und Sie stärken damit die Beziehung zu dem neuen Teammitglied von Anfang an. Auch können Sie nachfragen, wie es ihm gefällt, was er mit seinen „neuen Augen“ vielleicht für Verbesserungsvorschläge hat, und Sie können Feedback aus Ihrer Sicht geben.
Übernehmen Sie den Mitarbeiter nicht, wird das Gespräch sich ja immer vorhersehbar negativ entwickeln. Sie teilen die Entscheidung mit (Gründe müssen Sie ja nicht nennen), der Mitarbeiter wird naturgemäß mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, und da kann es zu unschönen Szenen kommen. Ob man sich das antun muss, ist fraglich. Ich empfehle Ihnen, mit Ihrer PDL dazu noch mal ins Gespräch zu gehen.
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