EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

BSG bestätigt „4-3-2-1-Regel“ für Chronikerzuschläge

Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt ein für alle Mal bestätigt: Die Chronikerzuschläge – die EBM­-Ziffern 03220 und 03221 – können nur angesetzt werden, wenn der betreffende Patient wegen derselben gesicherten […]

28.05.2024 · 1 Min Lesezeit

Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt ein für alle Mal bestätigt: Die Chronikerzuschläge – die EBM­-Ziffern 03220 und 03221 – können nur angesetzt werden, wenn der betreffende Patient wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung kontinuierlich in ärztlicher Behandlung war. Damit hat das BSG eindeutig geklärt, dass es bei der „4­3­2­1­Regelung“ bleibt:

4 = Es müssen in den letzten 4 Quartalen

3 = 3 APK erfolgt sein,

2 = von denen 2 persönliche APK sein müssen,