Es war nur eine Frage der Zeit, bis mich die ersten Leserbriefe zum Thema Cannabiskonsum auch in der Pflege erreichten. Als mich gestern dann auch noch eine Tagespflegeleitung anrief, die mir erzählte, dass 2 ihrer Mitarbeiter in der Zigarettenpause nun statt reinem Tabak lieber einen Joint rauchten habe ich mich entschieden diesem Thema auf den Grund zu gehen.
Das ist die neue Rechtslage
Zum 1. April 2024 hat der Gesetzgeber die Strafbarkeit des Anbaus und Konsums von Cannabis(-produkten) für volljährige Personen gelockert.
Erwachsene dürfen am gewöhnlichen Aufenthaltsort (z.B. in der eigenen Wohnung) bis zu 50 Gramm getrockneten Cannabis sowie 3 lebende Hanfpflanzen besitzen, im öffentlichen Raum ist die Menge jedoch auf 25 Gramm beschränkt.
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