Schon seit dem Jahr 2017 können Cannabis-Arzneimittel gemäß § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch V verschrieben werden. Seit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 hat sich auch die Verordnung von medizinischem Cannabis geändert.
Keine BtM-Rezepte mehr für die Cannabisverordnung
Seit 01.04.2024 unterliegt medizinisches Cannabis nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Seitdem wird eine Cannabisverordnung als eRezept oder mit „normalen“ Rezepten auf Muster 16 verordnet. Das Bundesgesundheitsministerium ließ aufgrund des kurzfristig erfolgten Inkrafttretens des Cannabisgesetzes eine Übergangsfrist bis zum 30.04.2024 zu, in der noch BtM-Rezepte für Cannabis ausgestellt werden durften. Seit 01.05.2024 ist dies nicht mehr möglich. Apotheken dürfen diese Rezepte nicht mehr annehmen.
Vorherige Genehmigung der Cannabisverordnung weiterhin notwendig
Die Arzneimittel-Richtlinie regelt die Verordnung von Cannabis im Detail. Dazu gehört