EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

„Chronikerziffer“ für Privatpatienten:

3 Tipps, wie Sie die GOÄ-Ziffer 15 abrechnen können Viele Ihrer Arztkollegen glauben, dass es in der GOÄ keine „Chronikerziffer“ gibt, die sie für die Behandlung chronisch kranker Privatpatienten ansetzen […]

Renate Tief

23.06.2025 · 3 Min Lesezeit

3 Tipps, wie Sie die GOÄ-Ziffer 15 abrechnen können Viele Ihrer Arztkollegen glauben, dass es in der GOÄ keine „Chronikerziffer“ gibt, die sie für die Behandlung chronisch kranker Privatpatienten ansetzen können. Diese Annahme ist falsch, denn für Ihre Privatpatienten steht Ihnen die GOÄ-Ziffer 15 zur Verfügung. Dieser Irrtum kann Sie teuer zu stehen kommen, denn Sie verschenken Honorar. Dank unseren Abrechnungstipps wird Ihnen das aber nicht passieren. Erfahren Sie hier, wie Sie mit der GOÄ-Ziffer 15 jährlich über 4.000 € mehr einnehmen können.

Leistungsbeschreibung

GOÄ-Ziffer 15

Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken einmal im Kalenderjahr.

(2,3-facher Satz, 40,22 €)

Diagnosen, bei denen Sie die GOÄ-Ziffer 15 abrechnen

In der GOÄ ist keine Diagnoseliste aufgeführt. Sie können diese Ziffer aber beispielsweise bei

  • Krankheiten aus dem rheumatischen Formenkreis,
  • Diabetes mellitus,
  • COPD,
  • Asthma,
  • chronischen Erkrankungen der Wirbelsäule oder der Extremitäten etc.