HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

D & O oder Vermögensschadenhaftpflicht? Wie Sie die beste Absicherung finden

Nicht immer meinen 2 Begriffe, die sich wie Synonyme in den aktiven Wortschatz von Leitungskräften einschleichen, wirklich dasselbe. Das zeigt sich auch bei der Frage, wie sich Unternehmen gegen wirtschaftliche […]

Arnd von Boehmer

12.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Nicht immer meinen 2 Begriffe, die sich wie Synonyme in den aktiven Wortschatz von Leitungskräften einschleichen, wirklich dasselbe. Das zeigt sich auch bei der Frage, wie sich Unternehmen gegen wirtschaftliche Schäden absichern, die von ihren Beschäftigten versehentlich verursacht werden. Dabei bestehen zwischen der D&O-Versicherung („Directors and Officers“) und der Vermögensschadenhaftpflicht erhebliche Unterschiede.

D & O oder Vermögensschadenhaftpflicht?

Auch in der Pflege können Augenblicksversehen einzelner Mitarbeiter richtig teuer werden. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt dann Schäden ab, welche die Firma selbst (z. B. durch Fristversäumnisse beim Beantragen von Energiehilfen) wirtschaftlich beeinträchtigen. Es ist dabei möglich (und ratsam), nicht nur die üblichen 3 Fahrlässigkeitsgrade, sondern auch den Vorsatz (z. B. betrügerische Überweisungen auf das eigene Konto) abzusichern.

Die D&O-Versicherung deckt hingegen fahrlässige Pflichtverletzungen von Geschäftsführern, Vorständen oder Aufsichtsräten ab, wofür diese eventuell mit ihrem Privatvermögen haften müssten.

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