Wirksame Kündigung

„Dann kündige ich eben“: Wann Sie eine Trennungsabsicht ernst nehmen dürfen – und wann nicht

Hat sie jetzt gekündigt oder nicht? Das Verhalten Ihrer Pflegekräfte lässt manchmal durchaus Raum für Interpretationen. Falls Sie als Leitungskraft nicht sicher sein können, ob der angekündigte Abschied ernst gemeint […]

Mark Schmolke

20.01.2025 · 4 Min Lesezeit

Hat sie jetzt gekündigt oder nicht? Das Verhalten Ihrer Pflegekräfte lässt manchmal durchaus Raum für Interpretationen. Falls Sie als Leitungskraft nicht sicher sein können, ob der angekündigte Abschied ernst gemeint war, kann das zu kostspieligen Überraschungen führen.

PRAXISBEISPIEL: Pflegefachkraft Fritzi Lange ist seit 12 Jahren bei der Tagespflege „Südstern“ beschäftigt. Im Streit mit ihrer Chefin Sandra Kähler kündigt sie plötzlich an, „hier nie wieder arbeiten“ zu wollen. Sie wirft ihre Schlüssel auf den Tisch und verlässt die Diensträume. Am nächsten Tag, an dem sie Dienst hätte, kommt sie ohne Nachricht nicht zur Arbeit. Die Chefin stellt daraufhin die Gehaltszahlung ein und geht davon aus, das Arbeitsverhältnis sei beendet. Umso überraschter ist sie, als Fritzi Lange nach 2 Wochen wieder auftaucht und weiterarbeiten möchte.

Diese 4 Voraussetzungen braucht eine wirksame Kündigung:

Nach § 623 BGB muss die Kündigung

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