Wer Krankheit ankündigt, obwohl er gar nicht krank ist, riskiert mehr als eine Ermahnung. Die Rechtsprechung lässt hier sogar die fristlose Kündigung zu.
Praxis-Beispiel: Drohung im Dienstzimmer
Die PDL lehnt einen kurzfristigen Schichttausch eines Mitarbeiters ab. Daraufhin sagt dieser: „Dann melde ich mich eben für das Wochenende krank.“ Am Samstag fehlt er tatsächlich – mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Die PDL überlegt, welche Folgen diese angekündigte Krankmeldung hat.
Wann eine Drohung zur Kündigung berechtigt
Kündigt ein Mitarbeiter eine Krankmeldung an, obwohl er zu diesem Zeitpunkt gar nicht krank ist, verletzt er seine Leistungstreue und Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Das Bundesarbeitsgericht sieht darin einen so schweren Vertrauensbruch, dass regelmäßig sogar eine außerordentliche, fristlose Kündigung – ohne vorherige Abmahnung – gerechtfertigt sein kann. Das gilt auch, wenn er später zufällig tatsächlich erkrankt.
Beachten Sie Details und unterscheiden Sie genau nach der Situation
War der Mitarbeiter im Zeitpunkt der Ankündigung bereits objektiv krank, liegt kein Missbrauch vor – dann ist von einer echten Arbeitsunfähigkeit auszugehen.
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