Frage: Ich habe als PDL neu in einem Pflegedienst angefangen und bin mir unsicher, ob der Medizinische Dienst (MD) die Führungszeugnisse der Mitarbeiter prüfen darf. Und wie häufig müssen erweiterte Führungszeugnisse erneuert werden (nach welcher Laufzeit)?
Antwort der Redaktion: Der Medizinische Dienst (MD) kontrolliert nach den Vorgaben der QPR keine Führungszeugnisse von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes. Die Aufgabe des MD besteht hauptsächlich darin, die Qualität der Pflege zu prüfen und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Pflegeleistungen und die Versorgung der Pflegebedürftigen eingehalten werden. Hierzu gehört auch, dass die Qualifikationen überprüft werden. Für die Kontrolle von Führungszeugnissen sind aber ausschließlich die Arbeitgeber, also die Pflegedienste selbst, verantwortlich. Unter Umständen sind aber Führungszeugnisse bei den Kranken-und Pflegekassen sowie den Gesundheitsämtern vorzulegen. So ist es z. B. in NRW notwendig, dass ein Führungszeugnis vorgelegt wird, wenn die Position der PDL, der stellvertretenden PDL oder des Geschäftsführers neu besetzt wird.
Das einfache Führungszeugnis
Der Arbeitgeber eines ambulanten Pflegedienstes ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter geeignet und vertrauenswürdig sind. Daher ist es in der ambulanten Pflege üblich und in manchen Fällen sogar vorgeschrieben (z. B. im Wohn-und Teilhabegesetz und der Durchführungsverordnung in Nordrhein-Westfalen), dass Pflegedienste sich von ihren Mitarbeitern ein einfaches Führungszeugnis vorlegen lassen.
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