Frage: „Wir bilden in unserer Einrichtung viele Pflegefachkräfte selbst aus. Einerseits können wir so unseren „Nachwuchs“ bereits in der Ausbildung an die Gegebenheiten unserer Einrichtung heranführen. Andererseits sichern wir uns so einen steten Strom an neuen Pflegefachkräften. Dennoch haben wir ein Problem: Die frisch ausgebildeten Pflegefachkräfte haben oft Angst, behandlungspflegerische Aufgaben zu übernehmen. Erst vor kurzem verweigerte eine junge Kollegin das Katheterlegen bei einem Pflegekunden. Ist das rechtens – also kann der Mitarbeiter die Durchführung der Behandlungspflege ablehnen? Oder können wir das dennoch durchsetzen?“
Antwort: Pflegefachkräfte lernen natürlich im Rahmen ihrer Ausbildung die Durchführung von Maßnahmen der Behandlungspflege wie beispielsweise das Legen eines Katheters. Aber wie Sie schon beschreiben, sind gerade frisch ausgebildete Mitarbeiter oft unsicher und ihnen fehlt die Routine. Deswegen ist es wichtig, dass Sie hier Sicherheit im Umgang mit diesen Aufgaben vermitteln.
Dennoch können Sie nicht grundsätzlich verlangen, dass eine Pflegefachkraft diese Aufgabe auch tatsächlich erbringt. Tatsächlich hat die Mitarbeiterin das Recht, die Delegation einer solchen Aufgabe an sie abzulehnen. Im Rahmen der sogenannten Durchführungsverantwortung muss die Pflegeperson per Selbsteinschätzung prüfen, ob sie sich subjektiv qualifiziert fühlt, die übertragene Aufgabe fehlerfrei auszuführen. Sie kann die Durchführung einer ärztlichen Anordnung verweigern, wenn sie sich fachlich nicht oder nicht ausreichend qualifiziert fühlt.
Aber: Natürlich ist es auch Ihr Recht, in der Folge die Ablehnung aufzugreifen und die junge Mitarbeiterin gezielt anzuleiten, so dass sie beim nächsten Mal fit ist. Diese Vorgehensweise empfehle ich Ihnen: Arbeiten Sie also nicht mit Druck, sondern stehen Sie erklärend zur Seite.
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