Leserfragen

„Darf eine Fachkraft einfach Überstunden abfeiern, ohne mich zu informieren?“

Frage: In unserer Pflegeeinrichtung fallen immer zahlreiche Überstunden an, die in Freizeit abgegolten werden. Die Mitarbeiter beantragen Überstundenfrei bei mir (PDL) und ich gebe dem Antrag statt, wenn sich das […]

Judith Barth

13.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: In unserer Pflegeeinrichtung fallen immer zahlreiche Überstunden an, die in Freizeit abgegolten werden. Die Mitarbeiter beantragen Überstundenfrei bei mir (PDL) und ich gebe dem Antrag statt, wenn sich das mit dem Dienstplan vereinbaren lässt. Meist kann ich Überstundenfrei auch kurzfristig gewähren. Vor Kurzem hat mich eine Mitarbeiterin angesprochen und mich gefragt, ob sie 2 Tage Überstunden abbauen könne. Ich musste ihr mitteilen, dass das an den von ihr gewünschten Tagen nicht möglich sei. Sie ist jetzt trotz meiner Ablehnung an diesen beiden Tagen nicht zur Arbeit erschienen. Krank gemeldet hat sie sich auch nicht. Hierauf angesprochen meinte sie: „Ich habe so viele Überstunden, ich habe jetzt einfach ein paar Stunden abgebaut. Hat doch alles funktioniert. Wenn ich krank gewesen wäre, hättest du auch Ersatz finden müssen.“ Ich überlege jetzt, wie ich mit diesem Verhalten umgehe.

Judith Barth: Ihre Mitarbeiter haben einen Anspruch darauf, dass geleistete Überstunden vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Insofern hat die Mitarbeiterin recht. Anträge auf Überstundenabbau können Sie nur ablehnen, wenn diesen dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Das heißt aber nicht, dass Mitarbeiter ohne Rücksprache mit Ihnen oder trotz Ihrer Ablehnung einfach Überstunden abbauen können. Ein solches Verhalten, wie es die Mitarbeiterin an den Tag gelegt hat, rechtfertigt grundsätzlich eine fristlose Kündigung. Wollen Sie nicht auf sie verzichten, sollten Sie aber eine Abmahnung aussprechen, damit klar ist, dass dieses Verhalten inakzeptabel ist.  

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