Ich führe eine orthopädische Praxis mit einem sportmedizinischen Schwerpunkt. Hinsichtlich der Abrechnung einer intraartikulären Infiltration (z. B. in das Kniegelenk) bin ich etwas verunsichert im Hinblick darauf, was ich abrechnen darf, und hoffe deshalb auf Ihre Hilfe. Darf ich die GOÄ-Ziffern 255, 267 und 301 bzw. 302 nebeneinander abrechnen?
Meine Antwort: Ja, diese Kombination ist möglich. Sie dürfen diese Ziffern nebeneinander abrechnen, auch wenn Sie sie in einer Sitzung erbracht haben. Beachten Sie bitte, dass es sich jeweils um eine separate Injektion bzw. Punktion handeln muss. Geben Sie deshalb zur Leistungsziffer das injizierte Medikament an bzw. bei der Punktion die entsprechende Lokalisation. So vermeiden Sie, dass die Versicherungen Ihnen Rückfragen stellen, die Sie wertvolle Zeit kosten.