LESERFRAGE: „Ich habe immer wieder das Problem, dass ich bei plötzlicher Erkrankung von Mitarbeitern Ersatz organisieren muss. Als ich neulich wieder in dieser Situation war, habe ich die Handynummer einer Mitarbeiterin aus deren Bewerbungsschreiben genommen und diese Nummer dann auch angerufen. Die Mitarbeiterin war total empört und möchte nicht, dass ich die Nummer künftig verwende. Ich verstehe das nicht, schließlich hat sie die Nummer ja freiwillig angegeben. Muss ich das hinnehmen?“
Sigfried K.*, Inhaber einer Tagespflege im Saarland
ANTWORT: Ja, das müssen Sie hinnehmen. Einen Rechtsanspruch auf die Privatnummer Ihrer Mitarbeiter haben Sie nicht. Dass die Mitarbeiterin ihre Mobilnummer in der Bewerbung freiwillig angegeben hat, spielt dabei keine Rolle. Bei Angabe der Telefonnummer im Bewerbungsschreiben hat die Mitarbeiterin die Nutzung rund um den Abschluss des Arbeitsvertrags erlaubt, also zweckgebunden. Die Nutzung dieser Nummer im dienstlichen Rahmen müssen Sie mit der Mitarbeiterin gesondert vereinbaren. Hinzu kommt noch: Auch wenn Sie die private Handynummer haben, heißt das nicht, dass Ihre Mitarbeiter auch pausenlos erreichbar sein müssen.
MEIN RAT: Natürlich haben Sie ein großes Interesse daran, dass Sie Ihre Mitarbeiter in Notfällen auch im Frei erreichen. Hierbei sollten Sie aber sehr zurückhaltend sein und wirklich nur in absoluten Notfällen anrufen. Eine ablehnende Haltung resultiert meist aus einer überbordenden Anrufsituation in der Vorgeschichte.
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