Frage: Von der Arbeitskleidung, die wir der Pflege zur Verfügung stellen, verschwinden immer größere Mengen aus dem Wäschekreislauf. Dabei habe ich (PDL) den Verdacht, dass viele Teile über längere Zeiträume – getragen oder sauber – in den Spinden der Mitarbeiter gehortet werden. Im Zuge einer Nachbestellung von Kleidung möchte ich wissen, wie viel Wäsche dort wirklich lagert. Darf ich dazu die Spinde kontrollieren?
Arnd von Böhmer: Grundsätzlich ja. Damit Ihr Vorgehen rechtssicher ist, sollten Sie die Kontrolle zunächst per Aushang zu einem Termin ankündigen, der mindestens noch eine Woche entfernt ist und in der Arbeitszeit liegt. Dabei erläutern Sie die Hintergründe der Kontrolle, die „zur Bestandserhebung bei firmeneigener Arbeitskleidung“ erfolgt. Stellen Sie den Mitarbeitern anheim, private Dinge vor der Kontrolle aus dem Spind zu entfernen. Und: Bieten Sie an, dass die Kontrolle gern in Anwesenheit des betreffenden Mitarbeiters erfolgt. Geben Sie bekannt, bis wann und bei welcher Stelle die Pflegekräfte diesen Wunsch äußern können. Wer sich dann nicht äußert, muss damit rechnen, dass sein Spind ohne sein Beisein geöffnet wird. Falls das nötig wird, sollten Sie Ihren Blick nur auf die Frage der Kleidung richten – und auch danach keine Begleitbefunde thematisieren („Wieso trinkst du Energydrinks?“).
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