LESERFRAGEN

„Darf ich einem Mitarbeiter wegen häufiger Kurzerkrankungen kündigen?“

Frage: Einer meiner Altenpfleger fehlt seit 2 Jahren immer wieder krankheitsbedingt – insgesamt rund 35 Arbeitstage pro Jahr. Der Dienstplan leidet darunter erheblich, ich muss ständig teures Leasingpersonal organisieren. Ein […]

Judith Barth

23.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Einer meiner Altenpfleger fehlt seit 2 Jahren immer wieder krankheitsbedingt – insgesamt rund 35 Arbeitstage pro Jahr. Der Dienstplan leidet darunter erheblich, ich muss ständig teures Leasingpersonal organisieren. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement habe ich dem Mitarbeiter mündlich angeboten, er hat das aber abgelehnt. Darf ich dem Mitarbeiter jetzt kündigen?

Judith Barth: Nein. Eine krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen ist grundsätzlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Das Bundesarbeitsgericht verlangt eine 3-stufige Prüfung: negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigung und eine Interessenabwägung.

Das entscheidende Problem: Sie haben wahrscheinlich das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX nicht nachweisbar durchgeführt, es sei denn, Sie haben für das Angebot und die Ablehnung verlässliche Zeugen. Das BEM ist zwar keine Kündigungsvoraussetzung, aber ohne es müssen Sie vor Gericht darlegen, dass auch ein BEM die Kündigung nicht hätte abwenden können.

Mein Rat: Holen Sie das BEM jetzt nach. Laden Sie den Mitarbeiter schriftlich ein, weisen Sie auf Freiwilligkeit und Datenschutz hin und dokumentieren Sie alles. Lehnt er das BEM ab, verbessert sich Ihre Kündigungsposition erheblich.

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