THEMENHEFT: Datenschutz Update 2024

„Darf ich Eltern von Auszubildenden Auskunft über die Leistungen ihres Kindes geben?“

Frage: In unserer Pflegeeinrichtung haben wir mehrere Auszubildende. Eine macht uns große Sorgen, da sie nur unregelmäßig zur Arbeit erscheint und auch in der Schule viele Fehltage hat. Sie meldet […]

Judith Barth

22.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: In unserer Pflegeeinrichtung haben wir mehrere Auszubildende. Eine macht uns große Sorgen, da sie nur unregelmäßig zur Arbeit erscheint und auch in der Schule viele Fehltage hat. Sie meldet sich zwar krank. Bei uns entsteht aber der Eindruck, dass sie „blaumacht“. Wenn die Auszubildende dann zur Arbeit kommt, ist sie häufig übermüdet und unkonzentriert. Es besteht daher der Verdacht, dass sie vielleicht Drogen nimmt. Die Auszubildende ist volljährig, lebt aber noch bei ihren Eltern. Ich überlege jetzt, ob ich diesen einen Hinweis geben darf, dass die Ausbildung ihrer Tochter nicht gut läuft, und wir uns ernsthaft Sorgen um sie machen.

Judith Barth: Ich kann Ihre Sorge und Ihr Bemühen um die Auszubildende gut verstehen. Allerdings unterliegen die von Ihnen geschilderten Informationen und Vermutungen dem Datenschutz. Da die Auszubildende volljährig ist, gibt es daher keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer Sie die Eltern informieren dürften. Auch Ihre Sorge um einen gegebenenfalls bestehenden Betäubungsmittelmissbrauch rechtfertigt einen solchen Schritt nicht. Suchen Sie vielmehr das Gespräch mit der Auszubildenden, schildern Sie Ihre Beobachtungen und Ihre Sorge und bieten Sie Hilfe an. Teil des Hilfsangebots könnte sein, die Eltern mit ins Boot zu nehmen – aber das geht nur mit Zustimmung der Auszubildenden. Die Einbeziehung der Eltern volljähriger Azubis ist insbesondere dann sinnvoll, wenn diese noch bei den Eltern wohnen und vielleicht doch noch nicht so erwachsen sind, wie der Gesetzgeber ihnen unterstellt.

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