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„Darf ich Krankmeldungen per WhatsApp zulassen?“

Frage: Viele Pflegeeinrichtungen nutzen WhatsApp für die tägliche Kommunikation. Das gilt häufig auch für Krankmeldungen. Doch ist dieser Meldeweg überhaupt zulässig? Judith Barth: Beschäftigte müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen. Auf […]

Judith Barth

27.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Viele Pflegeeinrichtungen nutzen WhatsApp für die tägliche Kommunikation. Das gilt häufig auch für Krankmeldungen. Doch ist dieser Meldeweg überhaupt zulässig?

Judith Barth: Beschäftigte müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen. Auf welchem Weg dies geschieht, können Sie als Arbeitgeber grundsätzlich festlegen. Sie dürfen daher bestimmen, dass Krankmeldungen telefonisch, per E-Mail oder auch per WhatsApp erfolgen.

Wichtig ist, dass Sie einen einheitlichen Kommunikationsweg festlegen und allen Beschäftigten bekannt geben. Bereits die Mitteilung „Ich bin krank“ betrifft Gesundheitsdaten. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Krankmeldungen nur den hierfür zuständigen Personen zugänglich sind. Das ist bei der Nutzung von WhatsApp sehr kritisch zu sehen. Daher sollten Messenger nicht zum allgemeinen Informationskanal für sensible Personaldaten werden.

Denken Sie außerdem daran, dass nicht alle Mitarbeitenden WhatsApp nutzen. Stellen Sie deshalb sicher, dass alternative Meldewege zur Verfügung stehen und niemand benachteiligt wird. Sinnvoll ist es, für Krankmeldungen auf „klassische“ Informationskanäle wie das Telefon zurückzugreifen und für alle Mitarbeitenden verbindlich zu machen.

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