LESERFRAGEN

„Darf ich Mitarbeiter zur Samstagsarbeit verpflichten, obwohl es nicht im Vertrag steht?“

Frage: Wir haben akut Personalmangel am Wochenende. Eine Pflegekraft mit Montag–Freitag-Vertrag weigert sich, samstags einzuspringen. Im Arbeitsvertrag steht nichts zu Wochenendarbeit. Kann ich sie trotzdem dazu verpflichten? Judith Barth: Nein. […]

Judith Barth

18.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wir haben akut Personalmangel am Wochenende. Eine Pflegekraft mit Montag–Freitag-Vertrag weigert sich, samstags einzuspringen. Im Arbeitsvertrag steht nichts zu Wochenendarbeit. Kann ich sie trotzdem dazu verpflichten?

Judith Barth: Nein. Grundsätzlich gilt: Was im Arbeitsvertrag vereinbart ist, bindet beide Seiten. Steht dort eine 5-Tage-Woche Montag bis Freitag, können Sie Samstagsarbeit nicht einseitig anordnen. Ihr Direktionsrecht aus § 106 Gewerbeordnung erlaubt zwar Anpassungen, aber nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten. Wochenendarbeit fällt nicht darunter, wenn der Vertrag sie ausschließt. Auch Personalmangel rechtfertigt keine dauerhafte Änderung. Wenn Wochenendarbeit betrieblich notwendig ist, können Sie eine Änderungskündigung aussprechen – aber nur mit triftigem Grund und sozial gerechtfertigt. Personalmangel allein genügt meist nicht.

Mein Rat:

Verhandeln Sie über einen befristeten Zusatz zum Arbeitsvertrag – etwa „2 Samstage pro Monat für 6 Monate“. Für die Zukunft: Nehmen Sie in alle neuen Arbeitsverträge eine Flexibilitätsklausel auf.

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