Frage: Vorgestern haben wir Pflegefachkräfte mit unserer PDL in der wöchentlichen Rücksprache heiß diskutiert: Da einer unserer Praxisanleiter seit Längerem im Dauerkrank ist, hat die Pflegedienstleitung jetzt vorgegeben, dass wir Fachkräfte unterstützen und auch Auszubildende anleiten müssen. Meinen Widerspruch, dass wir das vom Gesetz her doch gar nicht dürfen, hat sie schroff abgewiesen und meinte nur, in Notfällen wäre das schon okay. Stimmt das?
Antwort: Nein, da ist Ihre Vorgesetzte auf dem Holzweg. Solche Notfälle sind vom Gesetz her nicht vorgesehen bzw. diese Lösung ist dann nicht okay. Das Pflegeberufegesetz besagt eindeutig, dass die verpflichtenden 10 % Praxisanleitung zwingend von pädagogisch weiterqualifizierten Praxisanleitern durchgeführt werden müssen. Andere Nachweise durch „normale“ Pflegefachkräfte sind nicht rechtens und werden von den kontrollierenden Pflegefachschulen auch nicht akzeptiert.
Klar ist: Natürlich dürfen und sollen Sie als Fachkraft die Lernenden im Alltag auch anleiten. Zeigen, wie z. B. ein Katheter gewechselt wird, oder erklären, wie eine besonders aufwendige Positionierung erfolgen kann, sind meist Themen des ganz normalen Arbeitsalltags. Wenn sich diese Gelegenheit bietet, das eigene Wissen weiterzugeben, sollen Sie das natürlich auch tun. Aber: Ihre Durchführung darf eben nicht zu den 10 % Anleiterzeit gerechnet werden.
Daher mein Vorschlag für die Personalnot: Schlagen Sie Ihrer PDL vor, einen freiberuflich tätigen Praxisanleiter zu kontaktieren und ihn in der Akutsituation zu engagieren. Oder: Gehören Sie einem größeren Verband wie z. B. der Caritas oder dem DRK an? Dann kann vielleicht ein Praxisanleiter aus einer anderen Einrichtung übergangsweise bei Ihnen aushelfen. Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen bei der Informationsweiterleitung und hoffe, Ihre PDL findet eine andere Lösung.
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