Ihre Frage:
„Seit Kurzem gibt es bei uns (Träger stationärer und ambulanter Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen) einen Betriebsrat. Nun möchte das 5-köpfige Gremium auf unsere Kosten ein Seminar zum Betriebsverfassungsrecht in Bayern besuchen. Müssen wir das dulden, obwohl es auch Onlineseminare zum selben Thema gibt, mit denen sich Reise und Übernachtungskosten vermeiden ließen?“
Meine Antwort:
Ja und nein. Das Bundesarbeitsgericht hatte schon 2024 entschieden, dass dem Betriebsrat bei der Frage des Schulungsformats ein Spielraum zukommt (Urteil vom 07.02.2024, Az.: 7 ABR 8/23). Er kann im Ergebnis auf einem Präsenzseminar bestehen und muss sich nicht auf ein Webinar „herunterhandeln“ lassen. Aber: Eine Reise durch die halbe Republik müssen Sie nicht gestatten und auch nicht finanzieren, wenn (wovon ich ausgehe) ein gleichwertiges Angebot auch in Ihrer Region (hier: Nordrhein-Westfalen) besteht.

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